Loom Vape Legalität: Loom DNT-9 Vape Purple Punch neben Notizbuch auf Betontisch
Loom · Ratgeber

Loom Vape legal? Die Rechtslage 2026 im Klartext

24.09.2026
Giulio Can Erdogan, Gründer von CBD&Chill
Fachlich geprüft
Gründer · Redaktion CBD&Chill
Das Wichtigste in Kürze
  • DNT-9 ist eine Produktbezeichnung, keine Stoffbezeichnung; eine Prüfung des Namens gegen die Anlagen des BtMG oder NpSG sagt deshalb nichts über die Einordnung.
  • Maßgeblich ist, welche Verbindung enthalten ist, und diese Angabe gehört auf den Laborbericht der Charge.
  • Anlage 1 NpSG arbeitet mit Stoffgruppen, nicht mit einer reinen Namensliste. Aus dem Fehlen eines Namens folgt nicht, dass ein Stoff nicht erfasst ist.
  • HHC dagegen steht seit dem 23. Mai 2026 in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes, Handel und Besitz ohne Erlaubnis sind strafbar.
  • THCP, HHCP, 10-OH-HHC und 10-OH-HHCP fallen unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und sind nicht verkehrsfähig. THC-O fällt als Ester von THC unter das Betäubungsmittelgesetz und ist ohne Erlaubnis verboten.
  • TAC ist kein Stoff, sondern die Summe der aktiven Cannabinoide, und kann deshalb weder gelistet noch nicht gelistet sein.
  • Zugzahl, Akku, Bauform oder Markenname entscheiden über die Rechtsfrage nichts, nur die enthaltene Verbindung laut Laborbericht.
  • Die Rechtslage kann sich ändern, Stand 09/2026. Keine Rechtsberatung, Abgabe nur ab 18 Jahren.
Loom Vapes und Blüten

Loom Vapes zum Tiefstpreis

Dieselben Loom Vapes, die du kennst: bei uns zum Tiefstpreis, mit Streichpreis und 1g gratis ab drei Geräten.

  • ✓Persönlich gepackt in Hamburg
  • ✓Abholung im Laden in Hamburg-Nord
  • ✓Fairer Preis, Versand aus Hamburg
Loom Vapes und Blüten ansehen
Loom DNT-9 Purple Punch Verpackung in Regenbogenfarben mit Clown-Figur und weißer Vape
Loom DNT-9 Gorilla Glue Verpackung mit Gorilla-Comic-Figur und weißer Vape
Loom Vapes und Blüten im Shop

Loom online oder im Laden in Hamburg kaufen

Online bestellen mit Versand aus Hamburg oder im Laden in Hamburg-Nord abholen, zum günstigsten Preis.

  • ✓Versand aus Hamburg
  • ✓Persönliche Beratung im Laden
  • ✓Abgabe nur an Erwachsene ab 18 Jahren
Loom Vapes und Blüten Auswahl ansehen

Die Frage, ob eine Loom Vape legal ist, wird im Netz fast immer mit einer Ausweichbewegung beantwortet: Es komme auf den Einzelfall an, eine pauschale Antwort sei nicht möglich. Das ist bequem und hilft niemandem. Hier steht die Einordnung, die sich tatsächlich treffen lässt, mit Rechtsgrundlage und Datum.

Die kurze Antwort: DNT-9 ist eine Produktbezeichnung, keine Stoffbezeichnung. Welche Verbindung dahintersteht, entscheidet über die Einordnung, und diese Angabe gehört auf den Laborbericht der Charge. Ein Abgleich des Namens mit den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes oder des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes sagt deshalb nichts über die Rechtslage. Die Rechtslage kann sich ändern, Stand dieser Einordnung: 09/2026. Die betroffenen Produkte findest du bei CBD&Chill unter Loom Vapes, sie gehören zu unserer Superior-Linie.

Ist eine Loom Vape legal? Die Einordnung im Detail

Bei dieser Einordnung sind zwei Dinge wichtig, die in den meisten Texten fehlen. Erstens ist DNT-9 eine Produktbezeichnung, keine Stoffbezeichnung. Die Anlagen der beiden Gesetze führen chemische Verbindungen, keine Handelsnamen. Welche Verbindung hinter einer Produktbezeichnung steht, entscheidet über die Einordnung, und diese Angabe gehört auf den Laborbericht der jeweiligen Charge, nicht auf die Verpackung.

Zweitens arbeitet Anlage 1 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes mit Stoffgruppen, nicht mit einer reinen Namensliste. Eine Verbindung kann die Definition einer Stoffgruppe erfüllen, ohne dort namentlich aufgeführt zu sein. Aus dem Fehlen eines Namens folgt deshalb nicht, dass ein Stoff nicht erfasst ist. Wer aus „nicht namentlich genannt" auf „nicht erfasst" schließt, zieht einen Schluss, den das Gesetz nicht hergibt. Belastbar ist deshalb nur eine Aussage über die Verbindung, die laut Laborbericht in der Charge steckt, nicht über den Namen.

Zugleich heißt „nicht gelistet" nicht „dauerhaft erlaubt". Der Gesetzgeber erweitert die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes durch Verordnungen, zuletzt mit der sechsten Änderungsverordnung vom 2. Dezember 2025. Was heute nicht erfasst ist, kann bei einer späteren Novelle erfasst werden. In einem Jahr lohnt es sich, den Stand neu zu prüfen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung.

Welches Gesetz für welchen Stoff gilt

Die häufigste Fehlinformation zu Cannabinoid-Vapes ist, das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz als Rahmen für alles zu nennen. Das stimmt nicht. Für die verbreiteten Stoffe gelten drei verschiedene Lagen, und sie auseinanderzuhalten ist der ganze Punkt.

Betäubungsmittelgesetz: HHC, Delta-9-THC und Delta-8-THC

HHC steht seit dem 23. Mai 2026 in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes, aufgenommen mit der Verordnung im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 150 vom 22. Mai 2026. Handel und Besitz ohne Erlaubnis sind seither strafbar: Handeltreiben nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 BtMG, Besitz nach § 29 Absatz 1 Nummer 3 BtMG. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz gilt für HHC ausdrücklich nicht mehr, weil § 1 Absatz 2 Nummer 1 NpSG Betäubungsmittel aus seinem Anwendungsbereich ausnimmt. Wer HHC heute noch als Grauzone oder als NpSG-Fall beschreibt, gibt einen überholten Stand wieder. Delta-9-THC unterliegt ebenfalls dem Betäubungsmittelgesetz. Delta-8-THC ist in Anlage I des Betäubungsmittelgesetzes als „Δ8-Tetrahydrocannabinol" namentlich aufgeführt, geprüft am Gesetzestext mit Stand 09/2026. CBD&Chill führt keinen dieser Stoffe.

Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz: THCP, HHCP, 10-OH-HHC und 10-OH-HHCP

Diese vier Stoffe fallen unter das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und sind damit nicht verkehrsfähig. THCP wurde 2024 erfasst, die Hydroxy-Derivate 10-OH-HHC und 10-OH-HHCP mit der sechsten Änderungsverordnung vom 2. Dezember 2025. THC-O fällt als Ester von THC unter das Betäubungsmittelgesetz und ist ohne Erlaubnis verboten. Wichtig ist der Umkehrschluss, der oft falsch gezogen wird: Keiner dieser Stoffe ist eine zulässige Ausweichoption. Ein verbotener Stoff wird nicht dadurch erlaubt, dass ein anderer verboten ist.

Nicht gelistet: H2 Superior, H3 Superior und HHZ

In diese dritte Gruppe gehören H2 Superior, H3 Superior und HHZ. Für sie gilt die datierte Einordnung: nicht gelistet, damit weder ausdrücklich verboten noch ausdrücklich erlaubt (Stand: 09/2026). Das NpSG erfasst Stoffgruppen; aus dem Fehlen eines Namens folgt nicht, dass ein Stoff nicht erfasst ist. DNT-9 gehört nicht in diese Aufzählung: DNT-9 ist eine Produktbezeichnung; welche Verbindung dahintersteht, entscheidet über die Einordnung, und diese Angabe gehört auf den Laborbericht der Charge.

TAC gehört ausdrücklich nicht in diese Aufzählung. TAC steht für Total Active Cannabinoids und bezeichnet die Summe der aktiven Cannabinoide in einem Produkt. Das ist eine Mengenangabe, kein Stoff. Ein Summenwert kann weder gelistet noch nicht gelistet sein; entscheidend ist, welche Einzelstoffe sich hinter der Summe verbergen.

Was das für Kauf und Besitz bedeutet

Aus dem Fehlen eines Namens in den Anlagen folgt nicht, dass ein Stoff nicht erfasst ist; maßgeblich ist die Verbindung laut Laborbericht. Bei HHC ist die Lage eindeutig: Dort ist seit Mai 2026 bereits der Besitz ohne Erlaubnis strafbar. Für DNT-9 lässt sich am Namen keine solche Aussage treffen, weder in die eine noch in die andere Richtung; sie hängt an der tatsächlich enthaltenen Verbindung, und die lässt sich nur am Laborbericht der Charge beurteilen, nicht am Produktnamen. Unabhängig davon bleiben zwei Dinge bestehen: Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren, und im Straßenverkehr gelten eigene Regeln, die von der Verkehrsfähigkeit eines Produkts unabhängig sind. Nach der Nutzung gehört niemand ans Steuer.

Woran du ein sauber deklariertes Produkt erkennst

Die rechtliche Einordnung hängt am enthaltenen Stoff, deshalb ist die Deklaration der entscheidende Punkt. Ein sauber geführtes Produkt benennt die enthaltenen Stoffe, trägt eine Chargenkennzeichnung und wird von einem Laborbericht begleitet, der sich auf genau diese Charge bezieht. Steht dort ein Stoff aus den beiden oberen Gruppen, ist die Sache eindeutig, unabhängig davon, was auf der Verpackung beworben wird. Alle Produkte mit dem hier behandelten Stoff findest du unter DNT-9 Vapes.

Die Superior-Linie bei CBD&Chill

Unsere Cannabinoid-Vapes laufen unter der Superior-Linie. Das ist keine Umschreibung für einen verbotenen Stoff, sondern die Produktlinie, unter der wir unsere Cannabinoid-Geräte führen; welche Verbindung im einzelnen Gerät steckt, weist der Laborbericht der Charge aus. Die Loom Geräte gehören dazu.

Neben DNT-9 laufen in dieser Linie unter anderem Geräte mit der Bezeichnung HHZ; CBD- und CBG-Produkte führen wir getrennt davon. Für CBD und CBG gilt: Sie stehen in keiner der Verbotsanlagen. Vollständig unstrittig sind sie damit trotzdem nicht: Bei oralen Erzeugnissen greift daneben das europäische Novel-Food-Recht, weshalb wir dort keine Verzehrempfehlung geben. HHZ ist nicht gelistet, damit weder ausdrücklich verboten noch ausdrücklich erlaubt (Stand: 09/2026), was eine Momentaufnahme bleibt; für DNT-9 als Produktbezeichnung zählt die Verbindung laut Laborbericht der Charge.

Was die Frage nach der Legalität nicht entscheidet

Rund um Vapes kursieren Kriterien, die mit der Rechtsfrage nichts zu tun haben. Die Zahl der Züge, die Akkugröße, die Bauform oder das Design eines Geräts sagen über die Verkehrsfähigkeit des enthaltenen Stoffs nichts aus. Auch ein Preis, ein Markenname oder die Aufmachung eines Shops sind keine Kriterien. Es gibt genau eine Frage, die zählt: Welche Verbindung ist enthalten, und wird sie von einer der Anlagen erfasst?

Fazit: die Vape rechtlich einordnen

Die Antwort auf „Loom Vape legal" lautet: DNT-9 ist eine Produktbezeichnung; welche Verbindung dahintersteht, entscheidet über die Einordnung, und diese Angabe gehört auf den Laborbericht der Charge. Die Rechtslage kann sich ändern, Stand 09/2026. Wer mehr wissen will, sollte nicht nach dem Markennamen suchen, sondern nach der enthaltenen Verbindung und danach, ob eine Anlage sie erfasst. Was Nutzer schildern, steht unter Loom Vape Erfahrungen, die Einordnung der berichteten Effekte unter Loom Vape Wirkung.

Rechtsgrundlagen dieser Einordnung

Die Angaben beruhen auf dem Wortlaut der Gesetzestexte, nicht auf Sekundärquellen. Herangezogen wurden Anlage I und Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes, § 29 des Betäubungsmittelgesetzes mit den Strafvorschriften zu Handel und Besitz, § 1 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes mit der Abgrenzung zum Betäubungsmittelrecht sowie Anlage 1 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes in der Fassung des Bundesgesetzblatts 2025 I Nr. 292. Rechtsstand: 09/2026.

Abgabe nur an Erwachsene ab 18 Jahren. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine ärztliche Beratung. Keine Rechtsberatung. Stand: 09/2026


Häufige Fragen

Ist eine Loom Vape in Deutschland legal?

DNT-9 ist eine Produktbezeichnung; welche Verbindung dahintersteht, entscheidet über die Einordnung, und diese Angabe gehört auf den Laborbericht der Charge. Ein Abgleich des Namens mit den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes oder des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes sagt deshalb nichts über die Rechtslage. Die Rechtslage kann sich ändern, Stand 09/2026. Keine Rechtsberatung.

Unter welches Gesetz fällt DNT-9?

Das lässt sich am Namen nicht beantworten. Wichtig ist dabei zweierlei: DNT-9 ist eine Produktbezeichnung; welche Verbindung dahintersteht, entscheidet über die Einordnung, und diese Angabe gehört auf den Laborbericht der Charge. Die Anlagen führen chemische Verbindungen, keine Handelsnamen. Und Anlage 1 des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes arbeitet mit Stoffgruppen, nicht mit einer reinen Namensliste. Aus dem Fehlen eines Namens folgt deshalb nicht, dass ein Stoff nicht erfasst ist.

Ist der Besitz einer Loom Vape strafbar?

Das hängt an der tatsächlich enthaltenen Verbindung, nicht am Namen: DNT-9 ist eine Produktbezeichnung, und die Anlagen des BtMG und NpSG führen chemische Verbindungen sowie Stoffgruppen. Welche Verbindung enthalten ist, steht im Laborbericht der Charge. Klar unterschieden davon ist HHC, bei dem seit Mai 2026 bereits der Besitz ohne Erlaubnis strafbar ist. Die Abgabe erfolgt ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren; keine Rechtsberatung.

Warum ist HHC anders einzuordnen als DNT-9?

HHC steht seit dem 23. Mai 2026 in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes. Handeltreiben ist nach § 29 Absatz 1 Nummer 1 strafbar, Besitz ohne Erlaubnis nach § 29 Absatz 1 Nummer 3. Das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz gilt dafür nicht mehr, weil § 1 Absatz 2 Nummer 1 NpSG Betäubungsmittel ausnimmt. Für HHC gibt es also eine benannte Verbotsnorm; für DNT-9 lässt sich am Namen keine Norm ablesen, maßgeblich ist die Verbindung laut Laborbericht der Charge.

Kann sich die Rechtslage zu DNT-9 ändern?

Ja. Die Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes wird durch Verordnungen erweitert, zuletzt mit der sechsten Änderungsverordnung vom 2. Dezember 2025. Was heute nicht erfasst ist, kann bei einer späteren Novelle erfasst werden. Deshalb trägt jede Einordnung hier ein Datum.

Quellen

  1. Betäubungsmittelgesetz, Anlage II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Führt Hexahydrocannabinol (HHC) namentlich auf. Beleg dafür, dass HHC dem Betäubungsmittelrecht unterliegt und nicht dem NpSG.
  2. Betäubungsmittelgesetz, § 29 Straftaten · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Absatz 1 Nummer 1 erfasst das Handeltreiben, Nummer 3 den Besitz ohne schriftliche Erlaubnis für den Erwerb.
  3. Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, § 1 Anwendungsbereich · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2026
    Absatz 2 Nummer 1 nimmt Betäubungsmittel im Sinne des § 1 Absatz 1 BtMG vom Anwendungsbereich aus.
  4. Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz, Anlage 1 · Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de · 2025
    Fassung BGBl. 2025 I Nr. 292. Listet die erfassten Stoffgruppen. Handelsnamen wie DNT-9 führt die Anlage nicht, weil sie chemische Strukturen beschreibt.